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 Sportunterricht


•    Die Teilnahme am Sportunterricht ist nur mit Sportkleidung erlaubt. In der Halle sind nur Sportschuhe mit hellen Sohlen zugelassen, die nicht im Außenbereich getragen wurden.
•    Ohne Sportschuhe ist eine Teilnahme nicht möglich Note 6 und im Wiederholungsfall Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten (Vordruck).
•    Ohne Sportkleidung aber mit Sportschuhen ist die Teilnahme nach Ermessen
der Lehrkraft evtl. eingeschränkt möglich  Vermerk und beim 3. Mal
Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten.
•    Bei Nichtteilnahme am Sportunterricht ist in jedem Fall (Krankheit, fehlende Sportkleidung, Unlust...) ein Unterrichtsprotokoll anzufertigen, das benotet werden kann. Musterprotokoll liegt vor!
Sinn der Maßnahme: Dadurch ist eine Kontrolle darüber möglich, ob der Schü¬ler/die Schülerin das Unterrichtsgeschehen, das auch viele theoretische Teile aufweisen kann, mitverfolgt hat.
•    Entschuldigungen wegen Krankheit sollen zur aktuellen Sportstunde vorgelegt werden.
Entschuldigungen von Erziehungsberechtigten sind nur 3 mal für ein und dieselbe Krankheit möglich, beim 4. Mal ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei Nichtteilnahme am Schwimmunterricht wegen der monatlichen Regel ist eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten, gegebenenfalls auch im Nachhinein, ohne Aufforderung vorzulegen.
Die monatliche Regel befreit nicht generell vom Sportunterricht. Hier ist über die Teilnahme/Nichtteilnahme im Einzelfall zu entscheiden.
Bei Nichtteilnahme am Schwimmunterricht sind Badeschuhe mitzubringen.
•    Schüler/innen, die nicht am Sport-/Schwimmunterricht teilnehmen können, müs¬sen auch dann anwesend sein, wenn der Sportunterricht in Eckstunden, also in der 1./2. oder 5./6. Stunde stattfindet.
•    Beim Sportunterricht sind Uhren und Schmuck, ausgenommen Ohrstecker ohne langen Dorn, abzulegen. Piercing-Schmuck muss bei Gefährdung abgeklebt werden.
•    Piercing ist kein Entschuldigungsgrund für die Nichtteilnahme am Sport- bzw. Schwimmunterricht. Piercing kann in den Ferienzeiten vorgenommen werden.
•    Schüler/innen, die aus religiösen Gründen von ihren Eltern aus durch schriftliche Erklärung nicht am Schwimmunterricht teilnehmen dürfen, werden nach Rück¬sprache mit dem Klassenleiter für die betreffende Zeit einer anderen Klasse zugeteilt. Im Zeugnis wird vermerkt, dass die Sportnote ohne die Schwimmnote ermittelt worden ist.