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Hausordnung der Realschule Plus Eich

HAUSORDNUNG

Alle sollten sich für ein geordnetes Schulleben mitverantwortlich fühlen. Schüler und Lehrer achten verantwortungsbewusst im Klassenzimmer, auf dem Schulhof, im Schulgebäude und auf den Toiletten gemeinsam auf die notwendige Ordnung. Wir schätzen an unserer Schule alle Nationen und Kulturen.

1.      Auf dem Schulweg

Zur Erhaltung des Unfallschutzes muss jede Schülerin und jeder Schüler den direkten Weg zur Schule nehmen. Wer mit dem Bus kommt, muss direkt das Schulgelände betreten.

Jeder verhält sich so, dass er niemanden gefährdet. Darauf achtet auch die Busaufsicht.

Die Fahrräder werden am Fahrradständer an der Turnhalle abgestellt. Roller u.Ä. stehen neben dem Lehrerparkplatz. Alle Schüler benutzen nur den Eingang an der Turnhalle.

2.          In der Schule

Vor dem ersten Gong und in den großen Pausen ist der Aufenthalt nur im Schulhof erlaubt. Bei Regen werden die Schulhofüberdachungen benutzt. Bei unangenehmer Kälte können alle unter Aufsicht einer Lehrkraft ins Foyer kommen.

Mit dem ersten Klingeln um 7: 35 Uhr gehen die Schüler und Lehrer ohne Drängelei in den Saal, so dass der Unterricht um 7: 40 Uhr pünktlich beginnen kann.

Falls in den ersten fünf Minuten kein Lehrer kommt, meldet sich der Klassensprecher im Sekretariat.

Der Lehrer beendet nach dem Gong die Unterrichtsstunde.

Während des Unterrichts dürfen Schüler nicht zur Toilette gehen. In Notfällen entscheidet die Lehrkraft.

In den großen Pausen achtet die Aufsicht im Foyer auf den Toilettendienst, den bei uns Schüler der 8. – 10. Klassen übernehmen.

Alle Schüler können in den letzten fünf Minuten der ersten Stunde frühstücken.

Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt, herumliegender Abfall wird aufgehoben und der Saal gekehrt. Den entsprechenden Saaldienst richtet jede Klasse eigenverantwortlich ein.

    3.               In den Pausen

Die Toiletten sind nur in den großen Pausen geöffnet. Im Notfall gibt es einen Schlüssel in der Bibliothek oder im Ganztagsschulbetrieb bei der Aufsicht.

Die Toiletten müssen von jedem Schüler sauber gehalten und Beschmierungen oder Zerstörungen sofort gemeldet werden.

In den großen Pausen werden die Säle abgeschlossen. Wird das Schulgebäude, z.B. Turnhalle, gewechselt, müssen die Taschen mit in die Pausen genommen werden. Bleibt die Klasse im gleichen Gebäude, können die Schultaschen in den Garderobennischen vor dem Saal abgelegt werden. Danach gehen alle Schüler direkt auf den Schulhof.

In den kleinen Pausen bleiben die Schüler im Saal und legen ihr Arbeitsmaterial für die folgende Stunde bereit.

 In den Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden, dabei folgen alle den Anweisungen der Aufsicht.

 Wir achten beim Laufen, Ballspielen, usw. darauf, dass wir andere nicht gefährden. Besonders die Grünanlagen brauchen unseren Schutz. Deshalb brechen wir keine Äste ab und entsorgen unseren Müll in den dafür vorgesehenen Mülleimern. Alle sind verpflichtet, das Schulgelände sauber zu halten. Die Schülervertretung organisiert einen Hofdienst (Schüler der 5. bis 7. Klassen).

Der Platz vor und hinter den Fahrradständern darf nicht zum Spielen benutzt werden.

4.    Allgemeines

Wir erwarten von jedem, dass er sich im Schulgebäude als höflicher Mensch benimmt, dabei unnötigen Lärm vermeidet und das Gebäude und unsere Einrichtung schonend behandelt.

Wir sind rauchfreie Schule, d.h. kein Lehrer, Schüler oder Besucher raucht auf dem Gelände. Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen (Maßnahmenkatalog der ÜSchO § 84). Dies gilt auch für alle, die das Rauchen dulden oder dabeistehen.

Jede Schülerin und jeder Schüler soll in der Schule angemessene Kleidung tragen.

Gefährliche Gegenstände wie Feuerzeuge, Messer, Ketten, usw. dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Dies gilt auch für Glasflaschen mit Ausnahme der „Emil“-Trinkflasche. Getränkedosen sind aus Umweltgründen unerwünscht.

Die Benutzung von elektronischen Geräten wie Mobiltelefon, MP3-Player, Discman u. Ä. ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung der Geräte.

Falls eine Schülerin oder ein Schüler gegen diese Regel verstößt, wird das Gerät vom Lehrer bis zum Unterrichtsende dieses Tages einbehalten. Im Wiederholungsfall muss es von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Für alle Schäden an unserem Gebäude und fremdem Eigentum haften die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte.

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Für abhanden gekommene Wertgegenstände oder Geldbeträge kann keine Haftung übernommen werden. 

Alle sollten darauf achten, dass die Hausordnung, sowie die Toiletten-, Hofdienst- und Busordnung eingehalten werden. Schwerwiegende Verstöße werden in der Klasse mit der Lehrkraft besprochen.

Wir helfen alle mit, Unfälle zu vermeiden. Wer einen Unfall sieht, meldet dies sofort der Aufsicht, der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.

In Problemfällen ist zuerst die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer anzusprechen. Wird keine Lösung erzielt, steht die Verbindungslehrkraft zur Verfügung. Termine bei der Schulleitung werden nach Absprache vereinbart.

Verstöße gegen unsere Hausordnung werden nach dem Maßnahmenkatalog der übergreifenden Schulordnung für allgemeinbildende Schulen vom 14.06.06 (§§ 82–87) geahndet.

5.        Ordnungsmaßnahmen

Vorgehensweise bei Unterrichtsstörungen, fehlendem Material o. Ä.:

Bei wiederholten Unterrichtsstörungen, respektlosem Verhalten, fehlendem Arbeitsmaterial, Zuspätkommen o. Ä. erhalten die betroffenen Schülerinnen und Schüler einen Strich.

Drei Striche in einer Woche haben Nachsitzen in der kommenden Woche zur Folge. Die Eltern werden hierüber im Lernbegleiter informiert.

Dreimaliges Nachsitzen zieht einen schriftlichen Tadel nach sich.

Beim vierten Nachsitzen wird eine Klassenkonferenz einberufen, die weitere Maßnahmen beschließt.

Vorgehensweise bei Schulschwänzern:

Ab drei Fehltagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Bei unentschuldigtem Fehlen erfolgt spätestens am dritten Tag ein Anruf zu Hause.

Bei weiterem unentschuldigtem Fehlen folgt ein schriftlicher Hinweis an die Eltern. Im Wiederholungsfall erfolgt eine erneute Information an die Eltern und an Herrn Schneider, unsere Sozialarbeiterin

Fehlt der Schüler bzw. die Schülerin erneut, wird er/sie durch das Ordnungsamt in die Schule gebracht. Dies kann in Ausnahmefällen drei Mal erfolgen. Außerdem wird das zuständige Jugendamt hierüber informiert.

Sollte die Schülerin oder der Schüler trotz dieser Maßnahmen immer noch nicht im Unterricht erscheinen, kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Für die dadurch  entstandenen Kosten ( 1500 € ) muss der/ die betroffene Schüler/ in aufkommen.


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