HAUSORDNUNG
Alle sollten sich für ein geordnetes Schulleben
mitverantwortlich fühlen. Schüler und Lehrer achten
verantwortungsbewusst im Klassenzimmer, auf dem Schulhof, im
Schulgebäude und auf den Toiletten gemeinsam auf die notwendige Ordnung.
Wir schätzen an unserer Schule alle Nationen und Kulturen.
1. Auf dem Schulweg
Zur
Erhaltung des Unfallschutzes muss jede Schülerin und jeder Schüler den
direkten Weg zur Schule nehmen. Wer mit dem Bus kommt, muss direkt das
Schulgelände betreten.
Jeder verhält sich so, dass er niemanden gefährdet. Darauf achtet auch die Busaufsicht.
Die
Fahrräder werden am Fahrradständer an der Turnhalle abgestellt. Roller
u.Ä. stehen neben dem Lehrerparkplatz. Alle Schüler benutzen nur den
Eingang an der Turnhalle.
2. In der Schule
Vor
dem ersten Gong und in den großen Pausen ist der Aufenthalt nur im
Schulhof erlaubt. Bei Regen werden die Schulhofüberdachungen benutzt.
Bei unangenehmer Kälte können alle unter Aufsicht einer Lehrkraft ins
Foyer kommen.
Mit dem ersten Klingeln um 7: 35 Uhr gehen die
Schüler und Lehrer ohne Drängelei in den Saal, so dass der Unterricht um
7: 40 Uhr pünktlich beginnen kann.
Falls in den ersten fünf Minuten kein Lehrer kommt, meldet sich der Klassensprecher im Sekretariat.
Der Lehrer beendet nach dem Gong die Unterrichtsstunde.
Während des Unterrichts dürfen Schüler nicht zur Toilette gehen. In Notfällen entscheidet die Lehrkraft.
In den großen Pausen achtet die Aufsicht im Foyer auf den Toilettendienst, den bei uns Schüler der 8. – 10. Klassen übernehmen.
Alle Schüler können in den letzten fünf Minuten der ersten Stunde frühstücken.
Nach
der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt,
herumliegender Abfall wird aufgehoben und der Saal gekehrt. Den
entsprechenden Saaldienst richtet jede Klasse eigenverantwortlich ein.
3. In den Pausen
Die
Toiletten sind nur in den großen Pausen geöffnet. Im Notfall gibt es
einen Schlüssel in der Bibliothek oder im Ganztagsschulbetrieb bei der
Aufsicht.
Die Toiletten müssen von jedem Schüler sauber gehalten und Beschmierungen oder Zerstörungen sofort gemeldet werden.
In
den großen Pausen werden die Säle abgeschlossen. Wird das Schulgebäude,
z.B. Turnhalle, gewechselt, müssen die Taschen mit in die Pausen
genommen werden. Bleibt die Klasse im gleichen Gebäude, können die
Schultaschen in den Garderobennischen vor dem Saal abgelegt werden.
Danach gehen alle Schüler direkt auf den Schulhof.
In den kleinen Pausen bleiben die Schüler im Saal und legen ihr Arbeitsmaterial für die folgende Stunde bereit.
In den Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden, dabei folgen alle den Anweisungen der Aufsicht.
Wir
achten beim Laufen, Ballspielen, usw. darauf, dass wir andere nicht
gefährden. Besonders die Grünanlagen brauchen unseren Schutz. Deshalb
brechen wir keine Äste ab und entsorgen unseren Müll in den dafür
vorgesehenen Mülleimern. Alle sind verpflichtet, das Schulgelände sauber
zu halten. Die Schülervertretung organisiert einen Hofdienst (Schüler
der 5. bis 7. Klassen).
Der Platz vor und hinter den Fahrradständern darf nicht zum Spielen benutzt werden.
4. Allgemeines
Wir
erwarten von jedem, dass er sich im Schulgebäude als höflicher Mensch
benimmt, dabei unnötigen Lärm vermeidet und das Gebäude und unsere
Einrichtung schonend behandelt.
Wir sind rauchfreie Schule, d.h.
kein Lehrer, Schüler oder Besucher raucht auf dem Gelände. Wer gegen
diese Regel verstößt, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen
(Maßnahmenkatalog der ÜSchO § 84). Dies gilt auch für alle, die das
Rauchen dulden oder dabeistehen.
Jede Schülerin und jeder Schüler soll in der Schule angemessene Kleidung tragen.
Gefährliche
Gegenstände wie Feuerzeuge, Messer, Ketten, usw. dürfen nicht in die
Schule mitgebracht werden. Dies gilt auch für Glasflaschen mit Ausnahme
der „Emil“-Trinkflasche. Getränkedosen sind aus Umweltgründen
unerwünscht.
Die Benutzung von elektronischen Geräten wie
Mobiltelefon, MP3-Player, Discman u. Ä. ist auf dem Schulgelände nicht
erlaubt. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl oder
Beschädigung der Geräte.
Falls eine Schülerin oder ein Schüler
gegen diese Regel verstößt, wird das Gerät vom Lehrer bis zum
Unterrichtsende dieses Tages einbehalten. Im Wiederholungsfall muss es
von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Für alle Schäden an unserem Gebäude und fremdem Eigentum haften die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte.
Fundsachen
werden beim Hausmeister abgegeben. Für abhanden gekommene
Wertgegenstände oder Geldbeträge kann keine Haftung übernommen werden.
Alle
sollten darauf achten, dass die Hausordnung, sowie die Toiletten-,
Hofdienst- und Busordnung eingehalten werden. Schwerwiegende Verstöße
werden in der Klasse mit der Lehrkraft besprochen.
Wir helfen
alle mit, Unfälle zu vermeiden. Wer einen Unfall sieht, meldet dies
sofort der Aufsicht, der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.
In
Problemfällen ist zuerst die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer
anzusprechen. Wird keine Lösung erzielt, steht die Verbindungslehrkraft
zur Verfügung. Termine bei der Schulleitung werden nach Absprache
vereinbart.
Verstöße gegen unsere Hausordnung werden nach dem
Maßnahmenkatalog der übergreifenden Schulordnung für allgemeinbildende
Schulen vom 14.06.06 (§§ 82–87) geahndet.
5. Ordnungsmaßnahmen
Vorgehensweise bei Unterrichtsstörungen, fehlendem Material o. Ä.:
Bei
wiederholten Unterrichtsstörungen, respektlosem Verhalten, fehlendem
Arbeitsmaterial, Zuspätkommen o. Ä. erhalten die betroffenen
Schülerinnen und Schüler einen Strich.
Drei Striche in einer
Woche haben Nachsitzen in der kommenden Woche zur Folge. Die Eltern
werden hierüber im Lernbegleiter informiert.
Dreimaliges Nachsitzen zieht einen schriftlichen Tadel nach sich.
Beim vierten Nachsitzen wird eine Klassenkonferenz einberufen, die weitere Maßnahmen beschließt.
Vorgehensweise bei Schulschwänzern:
Ab drei Fehltagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Bei unentschuldigtem Fehlen erfolgt spätestens am dritten Tag ein Anruf zu Hause.
Bei
weiterem unentschuldigtem Fehlen folgt ein schriftlicher Hinweis an die
Eltern. Im Wiederholungsfall erfolgt eine erneute Information an die
Eltern und an Herrn Schneider, unsere Sozialarbeiterin
Fehlt der
Schüler bzw. die Schülerin erneut, wird er/sie durch das Ordnungsamt in
die Schule gebracht. Dies kann in Ausnahmefällen drei Mal erfolgen.
Außerdem wird das zuständige Jugendamt hierüber informiert.
Sollte
die Schülerin oder der Schüler trotz dieser Maßnahmen immer noch nicht
im Unterricht erscheinen, kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Für
die dadurch entstandenen Kosten ( 1500 € ) muss der/ die betroffene
Schüler/ in aufkommen.